Gastartikel by Merlin
Seit ein paar Monaten häufen sich in diversen TM-Foren immer wieder Fragen bezüglich der „Musikserver“ an.
Ob sich der junge (oder alte) Trackmaniac bei der ganzen Sache auch mal Gedanken über die rechtlichen Konsequenzen gemacht hat?
Wie funktioniert es?
Ein Trackmaniac (nennen wir ihn „Basti“) will „einen Server mit Musik machen“. Wenn also Basti einen sogenannten „Musikserver“ hochzieht, dann muss er zunächst die Musiktitel in das OGG-Format umwandeln und auf einen externen Server (auch genannt „Webspace“) hochladen. Dann konfiguriert Basti das Plugin seiner Wahl (Aseco oder LIVE) und verweist in den entsprechenden Konfigurationsdateien auf die hochgeladenen Musiktitel.
Wenn Basti nun diesen „Dedicated Server mit Musik“ startet und andere Spieler sich mit diesem verbinden, können diese Spieler die Musik hören.
Soweit, so cool ;O)
Hintergrund des ganzen:
Sobald ein Spieler (nennen wir ihn Karl) sich mit Bastis Server verbindet und anfängt zu fahren, Musik zu hören, Spaß zu haben…
Wenn also Karl auf den Server kommt, sorgt das Plugin und der Dedicated Server dafür, dass er die Musiktitel von Bastis Webspace auf seinen Rechner herunterlädt.
DAS ist für Karl insoweit kein soooo großes Problem, weil sich das alleinige Herunterladen von Musiktiteln in einer rechtlichen Grauzone befindet und die Anwälte solche Leute selten bis gar nicht belangen (Aber auch das ist möglich!!!).
Aber… Basti ist jetzt am Arsch, weil er gegen das Urheberrecht verstößt.
Das Urheberrecht schützt den Künstler und somit das sog. „geistige Eigentum“.
Im Mittelpunkt stehen in diesem Fall die Musiker. Bei einem Verstoß gegen Rechte des Musikers bzw. des Inhabers der Nutzungsrechte (das kann ein Musiklabel sein) sind Schadensersatz und Kostenerstattungsansprüche gesetzlich vorgesehen und werden von Anwälten eingetrieben.
Das Urheberrecht machte hier leider keinen Unterschied ob die Rechtsverletzung im privaten oder dem geschäftlichen Bereich erfolgt ist oder ob die Rechtsverletzung unwissentlich begangen wurde:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Das Riesenproblem ist nun, dass Basti diese Musikstücke zum Download anbietet und damit gegen die Rechte des Rechteinhabers verstößt.
Alleine dieser hat das Recht sein Werk zu vervielfältigen und zu verbreiten.
Das ist ungefähr so, als ob ihr mit viel Mühe einen Track bastelt und ein anderer „zupft“ sich den über TMX, bastelt sein eigenes Intro davor und stellt ihn unter anderem Namen ins Netz. Da seid ihr ja auch sauer, oder?
In ganz einfachen Worten wie es vor dem Gesetz aussieht:
Basti hat etwas geklaut (die Musik) und verteilt das ganze jetzt großzügig.
Das nennt man dann „Illegale Bereitstellung eines geschützten Werkes im Internet“.
Komplizierter gesagt:
Die Folge eines Verstoßes gegen diese sog. Nutzungsrechte macht schadensersatzpflichtig. D.h. dem Rechteinhaber ist der Schaden zu ersetzen, der ihm durch die Bereitstellung des Werkes im Internet entstanden ist.
Die Höhe des Schadens ist von der Qualität des Anwalts abhängig und richtet sich grundsätzlich danach wie oft das Werk zur Verfügung gestellt wurde (also wie lange es Online verfügbar war und wie viele Spieler auf dem Server waren) und welchen Wert das Werk hat (und natürlich packt Basti nur die TOPHITS auf seinen Server).
Je nach Umfang und Eigenart werden im privaten Bereich als Streitwert Beträge zwischen 450,00 € und 10.000,00 € PRO MUSIKTITEL geltend gemacht.
Das lustige: Wenn Basti minderjährig ist, muss er das natürlich nicht bezahlen.
Das machen dann freundlicherweise seine Erziehungsberechtigten als registrierte Inhaber des Internetanschluß.
Ob Bastis Eltern wissen, dass ihr Sprößling gerade ihr Eigenheim durch die DSL-Leitung jagt?
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